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Außergewöhnlich gut und vollständig erhaltene Hofreite aus der Zeit um 1900. Das auf annähernd quadratischem Grundriss errichtete Klinkerwohnhaus verkörpert den für die Zeit um 1900 charakteristischen dreiachsigen, giebelständigen Typus in besonderer Deutlichkeit. Wichtige Elemente sind der hohe, aus Natursteinquadern gefügte Sockel, die klare Horizontalgliederung mittels zahnschnittartiger Ziegelbänder, die in rotem Klinker abgesetzten, entlang der Dachschräge weitergeführten Ecklisenen und die differenziert gestaltete, durch Stabprofile plastisch ausgearbeitete Fassung der flachbogigen Fenster. Flach reliefierte, durch rote Bänder abgesetzte Rechteckfelder unter den Fenstern bereichern das Gesamtbild. Ein besonders seltenes und schönes Detail ist die in gleicher Weise wie die Fenster gefasste, erhöht gelegene Eingangstür auf der Hausseite. Noch mit dem originalen Türblatt versehen, ist sie über eine zweiarmige Freitreppe zu erreichen, deren schmiedeeisernes, filigran gestaltetes Geländer ebenso erhalten ist wie die gesonderte, hölzerne Verdachung. Zusammen mit den Nebengebäuden, der großen Scheune und dem alten Hofpflaster ist der Hof Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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