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Exponiert im Straßenbild gelegenes, winklig zur Straße gestelltes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Der Kellersockel des giebelständigen Hauses ist wegen des leicht ansteigen den Geländes im vorderen Bereich erhöht. Interessantes, reich gegliedertes Fachwerk mit symmetrischem Aufbau kennzeichnet die Giebelseite. Wichtige Merkmale sind die kräftigen mit Knaggen versehenen Eckpfosten, die mit Gegenstreben ausgestatteten Streben (im Obergeschoss leicht geschwungen), die in der Mittelachse liegenden Fachwerkfigurationen (Mannfigur, Mittelpfosten mit Knaggen, Riegel und genasten Kurzstreben) und die auf allen Seiten sichtbaren Balkenköpfe. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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