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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus von 1683. Das mit einem hohen Sockel ausgestattete, im Erdgeschoss verputzte Haus zeigt kräftiges, symmetrisches Fachwerk. Kennzeichnend für das qualitätvolle Haus sind die geschnitzten Eckpfosten (Taumotive), das zentrale Mannmotiv mit genasten Streben und Knaggen sowie die ursprünglich vier, zu Paaren geordneten, kleinformatigen Fenster (äußere Fenster heute geschlossen) im Obergeschoss. Ebenso wie das Fensterpaar im Giebel waren sie ursprünglich mit bogenförmigem Abschluss versehen. Das bedeutende Fachwerk und die für das gesamte Ortsbild wichtige Lage am Rande des alten Dorfkerns machen das Haus zu einem Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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