Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Ortsbildprägende Hofreite in Ecklage mit giebelständigem Wohnhaus (Fachwerk unter Putz), Scheune, Schuppen und Einfriedung. Der schräg gegenüber dem Kirchhof gelegene Hof bezeichnet die Stelle, an der die alte Schulstraße, die heutige Bürgerhausstraße, abrupt ihre Richtung wechselt. Wie das Nachbarhaus (Nr. 2A) dürfte das Wohnhaus noch im 17. Jahrhundert entstanden sein. Ebenfalls mit einem hohen Sockel ausgestattet, ist es etwas kleiner und schmaler als jenes. Die gesamten Proportionen, der Überstand des Obergeschosses und die Anordnung der Fenster lassen ungestörtes Fachwerk der Erbauungszeit erwarten. Unbedingt schützenswert, weil eminent wichtig für das Straßenbild, ist der seitlich an das Wohnhaus anschließende Hof einschließlich der Mauer- bzw. Lattenzauneinfriedung, dem Kopfsteinpflaster und den Wirtschaftsgebäuden. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und vermuteten künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |