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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus in ortsbildwichtiger Lage. Wie die beiden gegenüberliegenden Häuser dürfte das etwas schmäler und gedrungener proportionierte (niedriger Sockel) Haus noch im 17. Jahrhundert entstanden. sein. Die Verformungen des Putzes und die Anordnung der Fenster lassen ungestörtes Fachwerk der Erbauungszeit vermuten. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und potentiellen künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |