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Gegenüber dem Kirchhof stattliche als Dreiseithof angelegte Hofreite.
Giebelständig zur Straße positioniert zeigen sich das in seiner äußeren Struktur weitgehend ungestörte Fachwerkwohnhaus des 17. oder 18. Jahrhunderts und die den Hof linksseitig abschließende, bereits baulich leicht veränderte Scheune. (Letztere schließt aufgrund der Ecksituation im stumpfen Winkel an die Nachbarscheune Nr. 4 an.)
Verbunden werden beide Bauteile durch ein ehemaliges Wirtschaftsgebäude des 19. Jahrhunderts, das inzwischen jedoch stark überformt ist und seine charakteristischen Details (mittiger Dacherker mit weit heruntergezogener Dachtraufe als laubenartige Verdachung einer hölzernen Freitreppe) verloren hat.
Die trotz der Veränderungen strukturell nachvollziehbare malerische Gesamterscheinung der zur Straße hin offenen Hofreite prägt in erheblichem Maße das Straßenbild und ist daher Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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