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Exponiert an der Ecke zur Rosengasse gelegenes Wohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das verputzte, mit einem hohen Sockel ausgestattete Fachwerkhaus zeigt schmale Proportionen und symmetrische Fensteranordnung auf der Giebelseite. Die in ihrer ursprünglichen Teilung erhaltenen, mit Klappläden versehenen Fenster, das biberschwanzgedeckte Satteldach, der idyllische Rankbewuchs auf der Traufseite zur Rosengasse und die Lattenzauneinfriedung tragen zur stimmigen Gesamterscheinung des Hauses bei. Das straßenbildprägende Haus ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und vermuteten künstlerischen (ungestörtes Fachwerk) Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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