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Stattlicher Dreiseithof mit giebelständigem Wohnhaus, großer Scheune und lang gestrecktem Wirtschaftsgebäude. Das zweizonige, aus dem späten 17. Jahrhundert stammende Wohnhaus zeigt kräftiges, symmetrisch aufgebautes Fachwerk mit geschwungenen Streben. Es wird durch einen massiven Anbau des 20. Jahrhunderts ergänzt. Äußerst wichtig für das Straßenbild ist das mit dem Giebel zur Straße orientierte, jedoch gegenüber dem Wohnhaus leicht nach hinten versetzte Wirtschaftsgebäude. Besonders der hohe Lungsteinsockel, aber auch das regelmäßige Fachwerk tragen positiv zum Gesamtbild bei. Samt dem Kopfsteinpflaster ist der Hof als Gesamtheit Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |