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Verputztes und durch einen Klinkersockel und Ganzscheibenfenster verunziertes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 17. oder 18. Jahrhunderts. Der Überstand des Obergeschosses und die Anordnung der Fenster lassen ungestörtes und qualitätvolles Fachwerk der Erbauungszeit vermuten. Die mit einem separaten Vordach und einem hohen Natursteinsockel (sichtbar von der Strutstraße) ausgestattete, ungewöhnlich große Fachwerkscheune gehört zum historischen Erscheinungsbild des ländlichen Dorfkernes. Sie ist deshalb zusammen mit dem Wohnhaus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und vermuteten künstlerischen Gründen. Eine angemessenere, der Lage im Ortskern entsprechende Gestaltung des Wohnhauses ist unbedingt anzustreben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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