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Giebelständiges Wohnhaus des frühen 19. Jahrhunderts. Das wohl von Anfang an verputzte Fachwerkhaus (Vortäuschung massiver Bauweise durch Putz) zeigt zwischen Ober- und Untergeschoss einen umlaufenden, klassizistischen Bandfries mit stilisierten Girlanden. Zu dem an der Giebelseite idyllisch berankten Haus gehört eine rechtsseitig sich anschließende Lungsteinmauer, die das Straßenbild in erheblichem Maße prägt. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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