Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohngebäude, das zu einem dreiseitig umbauten Hof gehört; die ursprünglich auf der Südseite vorhandene Tordurchfahrt wurde zwischenzeitlich durch einen Ladeneinbau geschlossen. In der Obergeschoß-Schwelle Inschrift: ANNO CHRISTI 1677 DIENSTAG NOVEMB HAT JOHANNES HOLLER DISSEN BAU AUFRICHTEN LASSEN. Das Gebäude trotz der angesprochenen Veränderungen ein unverzichtbarer Bestandteil des historischen Fachwerkensembles im Steinweg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |