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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus des späten 18. Jahrhunderts in ortsbildwichtiger Lage am Knick der Rosengasse. Der schmale, mit einem Sockel versehene, zweigeschossige Bau ist rückwärtig durch einen späteren Anbau, dessen Fachwerk im Obergeschoss sichtbar ist, verlängert. Eine im stumpfen Winkel zum Vorderhaus stehende Scheune gehört ebenso zum Bestand wie die alte Kopfsteinpflasterung. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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