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Vom Kirchenring einsehbares, von der Straße zurückliegendes, verputztes Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts mit späterem, zur Udersbergstraße orientiertem Anbau. Starke Unebenheiten des Putzes und die Anordnung der Fenster auf der Giebelseite lassen auf intaktes Fachwerk der Erbauungszeit schließen. Das unweit des Kirchhofes, etwas versteckt liegende Haus ist mit einem hohen Sockel versehen. Die gedrungenen Proportionen deuten auf hohes Alter. Als vielleicht eines der ältesten Häuser des Dorfes ist es Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und vermuteten künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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