Hunsrückstraße 22
Hunsrückstraße 22
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Hunsrückstraße 22
Flur: 1
Flurstück: 993/5

In leicht erhöhter Lage, in einem weitläufigen Gartengrundstück gelegene Villa. Erbaut um 1900 als zweigeschossiger Putzbau in historistischen Formen. Differenzierte Gestaltung des Baukörpers: hoher Hauptbau mit Satteldach, die nach Südwesten gerichtete Eingangsfront mit Risalit und einem weit nach vorne tretenden, dreiseitigen, turmartigen Vorbau, der ein Walmdach trägt. Dazwischen der pultverdachte Eingangsbereich mit darüber liegender Gaupe. Alte Eingangstür, das Fenster darüber mit Farbverglasung. An der Westkante hölzerner Erker auf Konsolen und mit Pultdach. Rückwärtig großer Saalanbau aus jüngerer Zeit, unbedeutend.

Das Grundstück von einer Mauer umfriedet, in der Achse der Hunsrückstraße die Einfahrt, die als mittelalterliche Portalanlage mit einem korbbogig schließenden Tor zwischen zwei unterschiedlich ausgebildeten Türmen gestaltet ist. Der nördliche als Rundturm mit Bogenfries und Zinnenkranz voll ausgebildet, der diametral angeordnete ein kleiner Mauerturm mit polygonaler Haube. Zwischen den Türmen Satteldach mit Biberschwanzziegel.

Das im Sinne eines romantischen Historismus gestaltete Anwesen ist von baukünstlerischer und architekturgeschichtlicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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