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Eineinhalbgeschossiges Arbeiterhaus aus der Zeit um 1900. Der an städtischen Vorbildern orientierte Bau zeigt das für den Typus charakteristische Zwerchhaus und die gewohnten, durch helle Klinkerfassungen scharf abgesetzten, teils gekoppelten Flachbogenfenster. Auffällig ist die gediegene, über das übliche Maß gehende Verarbeitung. So ist der Sockel aus rustizierten, leider überstrichenen Natursteinquadern gemauert, das aufgehende Mauerwerk aus dunkelrotbraun changierenden Klinkern, wobei Läufer- und Binderverband miteinander kombiniert werden. Zusammen mit dem in ähnlicher Weise dekorativ gestalteten, giebelständigen Nebenhaus und der Lattenzauneinfriedung ist das Haus Kulturdenkmal aus sozialgeschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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