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Ortsbildprägende Hofreite an der ehemaligen Gießener Straße. Der exponiert an der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße/Helgenstockstraße gelegene, aus dem 19. Jahrhundert stammende Hof bildet den nach Westen, also Richtung Gießen, gerichteten Ortseingang. Das mit seinem Giebel zur Udersbergstraße orientierte Wohnhaus, das niedrigere, sich direkt anschließende Wirtschaftsgebäude und die den hinteren Abschluss bildende Scheune werden, von Westen her kommend, zunächst von der Seite wahrgenommen. Wichtig und beeindruckend ist dabei vor allem die Konstellation der Dächer und der durch Teilverschieferung, Sockelbildung und Fachwerk lebendig und abwechslungsreich gestaltete Wandaufbau. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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