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Schmale, bis zum sog. Riedgässchen (heute Teil der Gießener Straße) reichende Hofreite mit einem giebelständigen, verputzten Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts (Nr. 2), einem lang gestreckten, nach hinten schmäler werdenden Anbau (Nr. 1) und einer Fachwerkscheune mit quadratischem Grundriss. Einschließlich der alten Pflasterung des Hofes ist das Anwesen Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |