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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das leicht vorkragende Untergeschoss ist vermutlich zumindest in Teilen massiv gemauert. Der Überstand der Giebelpartie lässt ungestörtes Fachwerk vermuten. Die Fenster sind allerdings vergrößert und durch Rollladenkästen stark gestört. Ein großformatiges, als Fremdkörper wirkendes Dachfenster stört den Rhythmus der übergreifenden, für das Straßenbild wichtigen Dachlandschaft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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