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Verputztes Fachwerkwohnhaus. Die Proportionen des mit einem kräftigen Sockel versehenen, giebelständigen Hauses und die Anordnung der Fenster lassen einen Bau des 18. Jahrhunderts vermuten. Die heute durch Rollladenkästen stark gestörten Fenster sollten unbedingt ansprechender gestaltet, das Fachwerk eventuell freigelegt werden. Wegen seiner Bedeutung für das Straßenbild und wegen der vermuteten Qualität des Fachwerkes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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