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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf stattlicher Hofreite. Mit einem hohen Sockel versehen und relativ breit proportioniert, dürfte das Haus im 18. Jahrhundert entstanden sein. Die sicher veränderten Fenster sind mit Klappläden ausgestattet, eine große Backsteinscheune mit quadratischem Grundriss schließt den Hof nach hinten ab. Wegen seiner Bedeutung für das Gassenbild ist das Anwesen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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