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Verputztes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das durch unpassende Fenstereinbauten beeinträchtigte Haus, dessen Fachwerk noch intakt sein dürfte, hat aufgrund seiner Lage Bedeutung für die kleinteilige Topographie der Eichgasse. Es liegt etwas versteckt an einer hofartig erweiterten, nach Westen orientierten Abzweigung der Gasse. Als wichtiger Bestandteil der komplizierten, stark gegliederten Bebauung ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |