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Exponiertes, an der Innenseite der Krümmung gelegenes Wohnhaus. Das im Zuge des Gassenanstiegs primär von der Giebelseite her wahrnehmbare Haus dürfte ein verputzter Fachwerkbau des späten 18. oder frühen 19. Jahrhunderts sein. Es ist an der Rückseite durch einen Anbau verlängert, der gemäß dem Gassenverlauf stumpfwinklig angefügt ist. Besonders wichtig für das durch starkes Gefälle geprägte Straßenbild ist die im spitzen Winkel an das Haus anschließende Lattenzauneinfriedung. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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