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Kleines, leider vollständig verplattetes Wohnhaus mit Zwerchgiebel an der oberen, hier platzartig erweiterten Eichgasse. Das wohl im 19. Jahrhundert errichtete Häuschen wirkt in erster Linie durch seine malerische Kleinteiligkeit. Ein kleiner, an der Vorderseite des Hauses angefügter Anbau mit der Eingangstür, das liebevoll gestaltete Vorgärtchen und der vom Jugendstil beeinflusste Zaun steigern den idyllischen Gesamteindruck. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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