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Nach dem kompletten Abriss der Hofreiten (Gießener Straße 1 und 3), die gegenüber der Pforte lagen, ist die Traufseite des mit der Giebelseite an das Haus Gießener Straße 7 anschließenden Hauses sichtbar. Unebenheiten im Putz belegen, dass es sich um einen Fachwerkbau handelt. Aufgrund seiner für das Ortsbild wichtigen Lage an der Nahtstelle der beiden Gesamtanlagen ist das etwas erhöht gelegene jetzt exportierte Wohnhaus, das aus dem 18. Jahrhundert stammen dürfte, Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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