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Im Anschluss an ein giebelständiges Wohnhaus (Gießener Straße 11) erbautes Fachwerkwohnhaus. Im späten 18. Jahrhundert erbaut, zeigt das nach der gassenartigen Einfahrt orientierte Haus qualitätvolles, symmetrisch strukturiertes Fachwerk. Seine ausgewogenen Proportionen und der weitgehend originale Bestand machen es zu einem Kulturdenkmal mit künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |