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Nach Abriss des zur Straße gelegenen Hauses Gießener Straße 25 freiliegendes, schmales Wohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das mit der Traufseite der schmalen Zufahrt zugewandte, verputzte Fachwerkgebäude ist im Dachbereich sekundär verändert. Als Bestandteil der im näheren Umfeld stark gestörten historischen Bebauung ist es schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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