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Traufseitig zur Straße gelegenes, aus dem späten 18. Jahrhundert stammendes Doppelhaus mit zentraler Durchfahrt und aneinander gebauten Scheunen auf schmalen Hofreiten, heute nur noch die Scheune zu Nr. 18 erhalten. Die ursprüngliche Symmetrie des qualitätvollen, durch Mannfiguren rhythmisierten Fachwerkes ist durch moderne Fenstereinbauten an einigen Stellen gestört. Ein über die gesamte Fassade geführtes, breites Gesims mit sichtbaren Balkenköpfen und der leider durch modernen Waschbeton entstellte, hohe Sockel betonen die Horizontale. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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