Gießener Straße 42
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
Wieseck
  • Gießener Straße 42
Flur: 1
Flurstück: 317

An der Ecke der Brunnengasse gelegene Hofreite. Während das Wohnhaus stark verändert und wenig aussagekräftig ist, haben sich die Wirtschaftsgebäude fast unverändert erhalten. Für das Erscheinungsbild der Brunnengasse ist zunächst der Stall, der den hinteren Abschluss des Hofes bildet, von besonderer Bedeutung. Er ist auf einem hohen Natursteinsockel errichtet und zeigt schmuckloses, aber qualitätvolles Fachwerk des 19. Jahrhunderts. Sein lang gestrecktes, biberschwanzgedecktes Satteldach und der zur Gasse orientierte Giebel ergeben zusammen mit der alten Hofmauer (verputzter Naturstein) einen malerischen Akzent am Beginn der Brunnengasse. Die rechtwinklig angereihte, große Fachwerkscheune von 1823 wirkt durch ihr ebenfalls mit Biberschwänzen gedecktes Satteldach auch nach außen. Interessant ist das alte, in gediegener Handwerksart erstellte Scheunentor und die mit Kratzputz verzierten Gefache der Scheunenwandung. Die einzelnen Motive des in "Tüpfelmanier" ausgeführten Kratzputzes, wie rahmende Wellenbänder und florale Ornamentik (Tulpe) sind ebenso schwer erkennbar wie die im Putz angebrachte Datierung. Wegen ihrer Bedeutung für das Straßen- und Ortsbild sowie aus wissenschaftlichen und künstlerischen Gründen sind die genannten Teile der Hofreite Kulturdenkmäler.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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