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Fachwerkscheune des 19. Jahrhunderts auf älterem Lungsteinsockel. Der mit seiner Giebelseite zum Riedgässchen orientierte Bau bietet - von der Rückseite aus gesehen - zusammen mit der Nachbarscheune (Gießener Straße 60) eine übergreifende, intakte Scheunenzeile. Da die Scheune das noch ländliche Erscheinungsbild der Gasse in entscheidendem Maße prägt, ist sie Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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