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Giebelständiges, massives Wohnhaus der Jahrhundertwende. Der zweigeschossige, mit Flachbogenfenstern versehene Bau zeigt historistische Fassadenelemente. Hauptcharakteristikum ist dabei der in dekorativem, hellem Klinker abgesetzte Giebelbereich mit den flankierenden, konsolartigen Abtreppungen, dem steil ansteigenden Giebelgesims und der bogenförmigen Bekrönung. Eine wohl aus dem 19. Jahrhundert stammende Fachwerkscheune auf älterem Lungsteinsockel bildet den hinteren Abschluss der Hofreite. Sie steht in übergreifendem Zusammenhang mit der Nachbarscheune und trägt nicht unwesentlich zum ländlichen Erscheinungsbild des Ortsrandes bei. Beide Gebäude sind Kulturdenkmäler aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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