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Zwei ehemals selbständige, zweigeschossige Fachwerkhäuser (Nr. 19 und Nr. 21) des 18. Jahrhunderts sind unter einem Dach zusammengefasst. Das mit der Traufe zur Rabenauer Straße ausgerichtete, verputzte Haus hat noch heute getrennte Eingänge. Direkt nebeneinander liegend, sind sie der Giebelseite zugeordnet und auf die Eichgasse ausgerichtet. Ein auf quadratischem Grundriss errichteter Anbau, der niedriger als das Haupthaus ist, überdeckt die Haustür von Nr. 19. Durch seine verwinkelte Kleinteiligkeit bereichert der interessante Bau das durch besondere Bebauungsdichte gekennzeichnete Straßenbild der Eichgasse. Er ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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