Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das großvolumige, auf quadratischem Grundriss errichtete ehemalige Wohnhaus war Bestandteil einer Hofreite "hinterm Haag", die Löb Bock gehörte. Es wurde 1860 für 750 Gulden von der Gemeinde angekauft und in der Folge zeitweise als Schulhaus und Bürgermeisterei genutzt. Der traufseitig zur Straße liegende, mit einem hohen Kellersockel ausgestattete Bau ist auf der zum Hof orientierten Giebelseite verschiefert. Trotz des störenden modernen Anbaus ist das Gebäude wegen seiner Bedeutung für die Ortsgeschichte schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |