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Traufständiges, zweigeschossiges, unmittelbar an der Innenseite der Port anschließendes Wohnhaus des frühen 19. Jahrhunderts. Das früher direkt an der Straße, heute durch einen Grünstreifen von dieser getrennt liegende Haus hat auf der linken Seite eine hohe Einfahrt. Durch die hässliche Verklinkerung des Sockels und die Abänderung der Fensterordnung (früher schlanke, zu Zweier- oder Dreierkombination geordnete, teils verdachte Fenster) sind die Proportionen leider gestört. Auch die Beseitigung eines ursprünglich zwischen Ober- und Untergeschoss verlaufenden Bandfrieses wirkt sich negativ für die Gesamterscheinung aus. Trotz dieser Störungen ist das Haus aufgrund seiner Nähe zum Tor überaus wichtig für das Ortsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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