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Große, mit der Giebelwand zum Kirchhof orientierte Fachwerkscheune der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Als Teil einer sonst stark gestörten Hofreite ist die Scheune, die die alte Kirchhofsmauer als Sockel miteinbezieht, ungeheuer wichtig für das ländliche Ambiente des alten Ortskernes. Mit ihrem qualitätvollen, aussagekräftigen Fachwerk, dessen Lehmausfachung noch erhalten ist, bildet sie den malerischen Abschluss des alten Kirchhofes. Sie ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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