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Gegenüber der Hofreite Backhausstraße 5, auf der Gasse gelegener, kleiner Fachwerkschuppen. Der niedrige, auf massivem (teils Bruchstein, teils Klinker) Sockel errichtete Bau stammt wahrscheinlich noch aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts, Er grenzt direkt an das Haus Backhausstraße 11, das die Ecke der sich gabelnden Gasse bezeichnet. Mit seinem malerischen, biberschwanzgedeckten Satteldach prägt er das noch dörflich-kleinteilige Erscheinungsbild der ehemaligen Froschgasse, deren alte, unbedingt schützenswerte Kopfsteinpflasterung
im hinteren Teil erhalten ist. Er dokumentiert auf anschauliche Weise das historisch gewachsene und durch die bäuerliche Wirtschafts- und Lebensweise bestimmte Ineinanderübergehen von öffentlichem und privatem Raum. Er ist deshalb Kulturdenkmal aus kulturgeschichtlichen, sozialgeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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