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Zweigeschossiges traufständiges Fachwerkwohngebäude und überdachtes Hoftor als Teile einer dreiseitigen Hofanlage; das unterkellerte zweizonige Wohnhaus im Erdgeschoß verputzt, darüber ein unversehrtes Fachwerkgefüge sichtbar. In der Obergeschoß- Schwelle auf der Straßenseite Inschrift mit Datierung: MIT GOTTES HÜLF AUFGERICHT DURCH HENRICH UND JOHANNES KOCH BEIDIGE BRÜDER IM JAHR CHRISTI ANNO 1743 DEN ELFTEN TAG MAI. Am Hoftor ist die sich der Wagendurchfahrt nach Norden anschließende geschlossene Fachwerkwand bemerkenswert. Im Sturz der Mann-Pforte des Tores ebenfalls Inschrift mit Datierung: DIESES TOR HAT AUFRICHTEN JÜRG GEBEL ANNO 1819.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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