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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Symmetrisches, klar gegliedertes Fachwerk und paarweise angeordnete Fenster kennzeichnen das mit einem massiven Bruchsteinsockel ausgestattete, schräg in den Gassenraum ragende Haus. Die ihm zugehörende Fachwerkscheune liegt in einigem Abstand am hinteren Ende der Gasse. Mit der Traufseite zur Straße orientiert und mit einem kleinen Schuppenanbau versehen, beeindruckt sie vor allem durch das mächtige, in altertümlicher Weise herabgezogene Dach, dessen steile Proportionen auf eine frühe Entstehung (vielleicht noch im 17. Jahrhundert) schließen lassen. Als äußerst wichtige Bestandteile der dichten Bebauung an der Backhausstraße sowie aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen sind beide Gebäude Kulturdenkmäler.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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