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Exponiert an der Ecke der sich gabelnden früheren Froschgasse gelegener, giebelständiger Fachwerkbau mit hohem Sockel. Das heute verputzte Wohnhaus dürfte seinen Proportionen nach im 18. Jahrhundert, wohl nach dem Brand von 1718, entstanden sein. Trotz mangelhafter Fenstergestaltung (Ganzscheiben, Klappläden vorhanden) ist der nach hinten durch einen Anbau verlängerte Bau wichtig für den Straßenraum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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