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Giebelständiges Wohnhaus (Fachwerk unter Putz) des späten 18. Jahrhunderts in straßenbildwichtiger Lage. Der mit einem hohen Sockel ausgestattete, nach hinten sekundär verlängerte Bau ist das erste Gebäude an der linken Abzweigung der Gasse und ragt etwas schräg gestellt in den Straßenraum. Das Obergeschoss ist gegenüber dem Untergeschoss leicht abgesetzt, die Balkenköpfe der Dachkonstruktion sind sichtbar. Aufgrund seiner exportierten Lage und wegen des vermuteten intakten Fachwerks ist das Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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