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Breitgelagertes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Das mit einem kräftigen Sockel unterbaute, einem auskragenden Obergeschoss und einem plastisch hervortretenden Giebel ausgestattete Haus liegt an exportierter Stelle gegenüber der Port und am Kreuzungsbereich von Kirchstraße, Gießener Straße und Altenbusecker Straße. Die außergewöhnliche Breite des Hauses ist darauf zurückzuführen, dass zwei ursprünglich eigenständige Häuser des 18. Jahrhunderts vermutlich im 19. Jahrhundert unter einem Dach vereint wurden. Auch die beiden gewölbten Keller, die von älteren Vorgängerbauten übernommen wurden, die bis heute getrennten Eingänge und die Asymmetrie der Fensteranordnung deuten darauf hin. Zusammen mit dem schmalen, ebenfalls verputzten Schuppen, der sich an das Nachbarhaus lehnt und der in Teilen erhaltenen alten Pflasterung ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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