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Versteckt an einer schmalen Seitengasse der Kirchstraße gelegenes, verputztes Fachwerkwohnhaus. Das lang gestreckte, traufseitig zur Gasse stehende Haus ist steil proportioniert. Es dürfte um 1800 entstanden sein. Zusammen mit einer den südlichen Abschluss des Grundstücks bildenden Fachwerkdoppelscheune des späten 19. Jahrhunderts als Kulturdenkmal eingestuft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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