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Mit dem zweigeschossigen, verputzten Fachwerkwohnhaus, das vermutlich im 18. Jahrhundert erbaut wurde, beginnt das übergreifende Ensemble der traufseitig zur Straße orientierten, aneinander gebauten Häuser Kirchstraße 4-10. Zu dieser schräg gegenüber der Kirche gelegenen Zeile gehört auch das massiv erneuerte Haus Nr. 2, das ursprünglich ebenfalls ein Fachwerkbau und mit Nr. 4 zu einer übergreifenden Fassade zusammengezogen war. Das linksseitig direkt an das Nachbarhaus anschließende, als gemeinsame Einfahrt dienende Tor bildete damals das optische Zentrum beider Häuser. Der leichte Überstand des Obergeschosses zeigt, dass sich das Fachwerk erhalten hat, die Fenster wurden leider sämtlich im Format verändert. Der wahrscheinlich nach dem zweiten Großbrand von 1718 errichtete Bau hatte einen Vorgänger. Darauf verweist ein gewölbter Keller, der sicher älter als das gegenwärtige Haus ist. Wegen seiner wichtigen Funktion für das historische Ortsbild als Teil der genannten Häuserzeile Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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