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Verputztes, traufständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts in ortsbildwichtiger Lage. Vom Grundtypus dem Nachbarhaus (Nr. 4) sehr ähnlich, ist das mit einer rechtsseitigen Toreinfahrt versehene Haus in den Proportionen und Geschosshöhen auf das rechts anschließende ältere Gebäude abgestimmt. Das zeigt sich vor allem bei den Fenstern des Obergeschosses, die auf einer Linie mit denen des Nachbarhauses liegen. Ebenfalls aufeinander bezogen sind der Überstand des Obergeschosses und das Horizontalgebälk des Nachbarn. Eine ehemalige Angleichung der Traufhöhen ist durch die sekundäre Anhebung des Daches am Hause Nr. 8/10 verlorengegangen. Erwähnenswerte Details sind die teils original erhaltenen, mit Klappläden ausgestatteten Fenster und der frontseitige Kellereingang, der in einen gewölbten Keller (Relikt eines älteren Vorgängerbaus) führt. Auch hier dient das Tor als gemeinsame Einfahrt für die rechts anschließenden Nachbarhäuser. Wegen seiner Bedeutung für das Straßenbild ist das zum alten Ortskern gehörende Haus samt seines Anbaus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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