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Langgestreckte, schmale Hofreite mit giebelständigem Fachwerkwohnhaus, mehreren Wirtschaftsgebäuden und einer den Hof abschließenden Scheune. Das an einer Seitengasse der Kirchstraße gelegene Anwesen hat große Bedeutung für das Straßenbild. Das Fachwerk des wohl in der Mitte des 18. Jahrhunderts errichteten Wohnhauses zeigt auf der Giebelseite symmetrischen Aufbau. Besonders schön sind die langen, sanft geschwungenen Streben, die mit kürzeren Gegenstreben versehen sind. Bedeutung für das ländliche Erscheinungsbild hat die alte, entlang der Gasse verlaufende Bruchsteinmauer und der hohe Lungsteinsockel des parallel zur Gasse verlaufenden Nebengebäudes (regelmäßiges Fachwerk des 19. Jahrhunderts). Sowohl das Haupthaus als auch das Wirtschaftsgebäude und die Mauer sind Kulturdenkmäler aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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