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Schmal proportioniertes, giebelständiges Wohnhaus des frühen 19. Jahrhunderts. Außergewöhnlich sind die in einer Achse übereinander liegenden Zwillingsfenster, die im Erdgeschoss und im Giebel durch übergreifende, hölzerne Rahmung hervorgehoben werden. Die klassizistischen, flachen Dreieckgiebel, deren Mitte durch rautenförmige Schmuckelemente betont ist, könnten in den 1860er oder 1870er Jahren entstanden sein. Die durch Ganzscheibenfenster und Rollläden entstellten Fenster sollten nach Maßgabe der im Giebel original erhaltenen Fensterteilung erneuert werden. Zusammen mit dem Anbau und der originalen Einfriedung ist das gegenüber dem Kirchhof gelegene Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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