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Das an der Ecke einer gassenartigen Hofeinfahrt gelegene Fachwerkwohnhaus dürfte wie das Nachbarhaus (Nr. 30) im 18. Jahrhundert erbaut worden sein. Es ist verputzt, die Giebelseite erscheint durch einen Ladeneinbau und durch quadratisch erweiterte Fenster gestört. Aufgrund seiner Position im Straßenbild ist das Haus schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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