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Giebelständiges, verplattetes Fachwerkwohnhaus. Wie das Nachbargebäude (Nr. 40), mit dem es im Ensemblezusammenhang steht, zeigt das Haus Proportionen des 18. Jahrhunderts. Das Stammhaus der Familie Keller (Dorfname: Zinns) hat noch die originalen Fensterformate, die hässliche Verklinkerung des Sockels stört jedoch erheblich. Wegen seiner Funktion im Straßenbild und wegen des zu vermutenden intakten Fachwerkes ist das Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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