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Kleines, traufständiges, mit Biberschwänzen eingedecktes Fachwerkwohnhaus an der Ecke zur Ermelgasse. Die ungewöhnliche Mischkonstruktion aus Ständer- (rechts) und Rähmbauweise (links) und die daraus resultierende Asymmetrie des Hauses deutet auf unterschiedliche Entstehungszeiten der Haushälften. Brandspuren machen es wahrscheinlich, dass das Haus bei dem Brand von 1718 teilweise zerstört und in der Folge ergänzt wurde. Auch die differierende Ausfachung (rechts Lehmgefache, links Lehmziegelausfachung) erhärtet diese Annahme. Wichtig für das nach dem Abriss des Nachbarhauses (Kirchstraße 41) von der Seite aus einsehbare kleine Hofensemble ist das durch einen Holzständer abgestützte Vordach über dem Eingang, das an das Dach des parallel zur Ermelgasse stehenden Wirtschaftsgebäudes angebunden ist. Wegen seiner Bedeutung für das Straßenbild sowie aus sozialgeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen ist das Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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