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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus. Das mit einem hohen Sockel versehene Haus könnte seinen Proportionen nach sowohl am Ende des 18. als auch am Anfang des 19. Jahrhunderts entstanden sein. Trotz gestörter Fenster erfüllt das Haus eine wichtige Funktion im Straßenbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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