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An der Einmündung der Seitengasse (Ecke) gelegenes, mit dem Giebel zur Kirchstraße orientiertes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Besonders wichtig für den Dorfrand im Bereich der Bilsengärten ist die in der Tiefe der Hofreite gelegene, alte Fachwerkscheune. Sie ist als Teil der ehemals geschlossenen, den Ortsrand prägenden Scheunenreihe Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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